Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Akademie Zukunft Handwerk AZH-AG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der Akademie Zukunft Handwerk AZH-AG (im Folgenden „Akademie“), Schaufenberger Straße 61, 52477 Alsdorf, eingetragen im Handelsregister Aachen unter HRB 20274 und dem Auftraggeber. Diese AGB legen die Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien fest und gelten für das gesamte Vertragsverhältnis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
- Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Dienstvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber gegenüber der Akademie die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
- Maßgebend ist die bei Abschluss des jeweiligen Dienstvertrages gültige Fassung der AGB. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
- Zusicherungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von der Akademie schriftlich bestätigt werden. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Akademie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Auch ohne Bezugnahme bei gleichartigen Vertragsschlüssen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Leistungsangebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch schriftliche, elektronische oder Online-Buchung des Auftraggebers und schriftliche Bestätigung durch die Akademie zustande.
- Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Beratervertrag oder der gebuchten Dienstleistung.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Die Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit gemäß den Bedingungen und Leistungsbeschreibungen des Dienstleistungsvertrags. Die Akademie erbringt Beratungs-, Schulungs- und Betreuungsleistungen in den Bereichen Unternehmensführung, Strategieentwicklung und Führungskompetenz. Der Erfolg der Beratung hängt wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Die Akademie schuldet keinen unternehmerischen/wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers.
- Die Akademie verpflichtet sich zur Erbringung der mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen.
- Die Dienstleistungen der Akademie werden von kompetenten und erfahrenen Mitarbeitenden erbracht. Die Akademie behält sich vor, qualifizierte Dritte zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern der Auftraggeber nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.
- Die Akademie bestimmt den Tätigkeitsort, die Tätigkeitszeit und die Art und Weise der Tätigkeit selbständig nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Die Akademie stellt ein Online-Portal zur Verfügung, über das auf verschiedene Dienstleistungen zugegriffen werden kann. Mitglieder können ihren Punktestand einsehen, Zertifikate herunterladen, Rechnungen verwalten und sich zu Veranstaltungen anmelden. Bei Nutzung des Portals gelten ergänzend zu diesen AGB die Nutzungsbedingungen des Portals.
- Der Auftraggeber hat die Leistungen der Akademie durch Mitwirkungshandlungen zu unterstützen und zu fördern. Er ist verpflichtet seine Mitarbeitenden zu informieren und Qualifizierungsmaßnahmen während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Er muss der Akademie alle erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung stellen und, sofern erforderlich, Zutritt zu den Geschäftsräumen gewähren.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Einwände, Beschwerden oder sonstige Probleme, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen stehen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, richtig und vollständig und kann die Akademie deshalb ihre Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nicht fristgerecht erbringen, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit angemessen. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung schuldhaft nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig erbringt, hat der Auftraggeber der Akademie den dadurch entstehenden Mehraufwand zu ersetzen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufwendungsersatz
- Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Alle vertraglich vereinbarten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Es besteht kein Anspruch auf Preisminderung, wenn weniger als die vereinbarten Leistungen in Anspruch genommen werden.
- Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen ohne Abzug auf das angegebene Konto zu zahlen. Bei Seminarbuchungen ist der Betrag sofort nach Buchung per Vorkasse zu zahlen. Bei Beratungsleistungen erfolgt die Zahlung nach Erbringung der Leistung, ebenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsstellung. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
- Bei Zahlungsverzug ist die Akademie berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Akademie ist in diesem Fall berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Leistung vorübergehend zu unterbrechen. Ist der Akademie ein höherer Verzugsschaden entstanden, hat sie Anspruch auf die Geltendmachung dieses Schadens.
- Die Akademie erstattet dem Auftraggeber alle zur Durchführung der Beratertätigkeit erforderlichen angemessenen Aufwendungen, sofern ein ordnungsgemäßer Nachweis erbracht wird.
§ 5 Haftung
- Die Akademie leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet die Akademie in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet die Akademie in Höhe des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
- In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
- Erfolgsgarantien sind ausgeschlossen. Die Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.
§ 6 Geistiges Eigentum / Urheberrechte
- Alle Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Schulungsmaterialien) unterliegen dem Urheberrecht der Akademie.
- Nutzungsrechte werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang übertragen.
- Soweit rechtlich zulässig, überträgt die Akademie dem Auftraggeber mit der Erstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses das Eigentum, sowie das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht.
- Mit Vergütung der Leistungen ist die Übertragung aller Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte abgegolten.
- Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig.
§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz, Referenz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen auch nach Vertragsende.
- Die Akademie verpflichtet sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke zu verwenden oder für Zwecke zu nutzen, die nicht im Interesse des Auftraggebers liegen. Der Auftraggeber entbindet die Akademie von der Geheimhaltungspflicht, soweit sie gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist.
- Die Akademie wird die ihr überlassenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und nach Beendigung des Dienstverhältnisses zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
- Die Akademie verarbeitet die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Die Akademie kann den Auftraggeber nach Abschluss der Leistungen als Referenz benennen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, endet das Vertragsverhältnis, wenn alle vereinbarten Leistungen erfüllt sind. Für die Mitgliedschaft in der Akademie Zukunft Handwerk gilt eine Laufzeit von 12 Monaten (Mitgliedsjahr). Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Mitgliedsjahr, sofern nicht eine Kündigung erfolgt.
- Die Kündigung der Mitgliedschaft muss spätestens drei Monate vor Ende des Mitgliedsjahres erfolgen. Sie bedarf der Schriftform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Die jährlich inkludierten Weiterbildungspunkte können nur im laufenden Mitgliedsjahr genutzt werden. Sie verfallen nach Ablauf des Mitgliedsjahres und können nicht vorgezogen oder angesammelt werden. Ein Auszahlen von Rest-Punkten ist ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt eine Übermittlung in Textform, insbesondere per E-Mail.
- Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt, soweit dispositives Gesetzesrecht nicht eingreift oder die Anwendung des dispositiven Gesetzesrechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen und die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung verfolgt haben. Soweit Regelungslücken enthalten sind, gelten zur Ausfüllung diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner bei Kenntnis der Regelungslücke vereinbart hätten.
§ 10 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Akademie. Die Akademie ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Akademie Zukunft Handwerk AZH-AG
Schaufenberger Str. 61, 52477 Alsdorf
Vertretungsberechtigter Vorstand: Rolf Steffen
USt-IdNr.: DE 305 652 376
Stand: 11.02.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Akademie Zukunft Handwerk AZH-AG (11.02.2025)